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Was ist das eigentlich? Alle reden darüber, doch genaue Kenntnis haben nur wenige:-) Das Arbeitsrecht umfasst im Grundsätzlichen alle Rechtsfragen und Probleme, die im Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern auftreten können. Dabei darf nicht vergessen werden, dass es nicht erst im Streitfall beim Arbeitsgericht zur Geltung kommt, sondern schon alle rechtlichen Beziehungen von der Aufnahme des Kontaktes, etwa im Rahmen einer Bewerbung, bis zum schiedlich friedlichen Auseinandergehen regelt. Dabei orientiert sich das Arbeitsrecht im Wesentlichen am BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, ergänzt durch spezielle Gesetze, grundlegenden Entscheidungen der Arbeitsgerichte, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.