Erbrecht

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Das Erbrecht………. Hmmmmmmm, da liegt so einiges im Argen, verborgene Fallstricke und teuflische  Fallen. Wussten Sie zum Beispiel, dass eine Zuwendung an einen Erbberechtigten nur dann im Verhältnis zu seinen Miterben im Erbfall tatsächlich angerechnet wird, wenn Sie ihn ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass er sich das aus seinen Erbteil anrechnen lassen muss. Und, viel wichtiger, es muss dann im Erbfall durch die anderen Erbberechtigten auch beweisbar sein.

Anderer Fall: Sie besitzen ein Unternehmen von einigem Wert. Indes leben Sie in einer unglücklichen Ehe und wollen sich scheiden lassen. Wussten Sie, dass erst dann, wenn ein Scheidungsantrag zugestellt worden ist, das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten endet? Das bedeutet, erst nach der Zustellung des Scheidungsantrages durch das Gericht Sie sicher sein können, dass auch das von Ihnen gewollte auch tatsächlich so geschieht.